Garantiebedingungen und Kundendiensthinweise für Electrolux Professional Wäschereimaschinen


1. Dauer und Beginn der Garantie

1.1. Die Garantiezeit beträgt für Vollgewerbemaschinen 12 Monate mit bis zu 2400 Betriebsstunden in diesem Betriebsjahr. Die Frist beginnt mit dem Tag der Inbetriebnahme. Dieses Datum ist durch den autorisierten Electrolux Professional-Werkskundendienst auf dem Inbetriebnahme-Formular zu vermerken.

1.2. Die Garantiezeit beträgt für Kleingewerbemaschinen (Quick Wash,Quick Dry, PW9 und PD9) 24 Monate mit bis zu je 1800 Betriebsstunden pro Jahr (in Summe somit 3600 Betriebsstunden). Die Frist beginnt mit dem Tag der Inbetriebnahme. Dieses Datum ist durch den geschulten Fachhändler oder durch den autorisierten Electrolux Professional-Werkskundendienst auf dem Inbetriebnahme-Formular zu vermerken.

2. Voraussetzung der Garantie

2.1. Electrolux Professional übernimmt Garantieverpflichtungen nur für Geräte, die nachweislich über ein Fachgeschäft in Deutschland
bezogen wurden und auch dort betrieben werden.

3. Umfang der Garantie

3.1. Wir beseitigen alle wesentlichen Mängel, die nachweislich auf Herstellungs- und Materialfehler zurückzuführen sind, wenn sie uns
innerhalb der Garantiefrist angezeigt werden.

3.2. Die Garantieleistung erfolgt durch unentgeltliche Instandsetzung oder Austausch mangelhafter Teile nach unserer Wahl. Wird eine
berechtigte Beanstandung nach Beginn der Garantiefrist angezeigt, so gehen die erforderlichen Fahrt-, Wege-, Verpackungs- und Frachtkosten zu unseren Lasten.

3.3. Die Ausführung der Garantieleistung erfolgt nach unsere Wahl bei uns, der zuständigen Electrolux Professional-Kundendienststelle oder durch einen von uns zertifizierten Electrolux Professional-Werkskundendienst.

3.4. Schäden an leicht zerbrechlichen Teilen, wie z.B. Glas und Kunststoff sowie Emaille- und Lackschäden, werden von der Garantie erfasst,
wenn Sie innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe der Maschine angezeigt werden. Die Garantiepflicht wird nicht ausgelöst durch geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für den Wert und Gebrauchstauglichkeit der Maschine unerheblich sind, sowie durch Schäden auf Grund chemischer oder elektrochemischer Einwirkung und anormalen Umwelteinflüssen. Normalabnutzung unterliegt nicht der Garantie.

3.5. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.

3.6. Kann ein unter die Garantieleistung fallender Mangel innerhalb einer angemessenen Frist nicht beseitigt werden, so kann der erste Endabnehmer von uns gegen Rückgabe des mangelhaften Gerätes Lieferung eines mangelfreien Gerätes verlangen.

3.7. Im Falle der Wandlung oder Ersatzlieferung hat der Käufer eine der Nutzungsdauer und dem Zustand der Maschine angemessene Entschädigung zu leisten.

3.8. Bei der Durchführung von Garantiearbeiten gewährleisten wir sorgfältige und sachgemäße Ausführung der Arbeit. Für Schäden wegen verzögerter oder mangelhafter Ausführung von Garantieleistungen haften wir nur, falls uns grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten zur Last fällt.

3.9. Weitergehende und andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb der Maschine entstandener Schäden, sind – soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist ausgeschlossen. Der Garantieanspruch ist nicht übertragbar.

3.10. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.

4. Garantieausschluss

4.1. Eine Garantieleistung entfällt für Schäden und Mängel an Geräten oder deren Teilen, die durch übermäßige Beanspruchung, unsachgemäße Behandlung oder Wartung auftreten. Dies gilt insbesondere bei

4.1.1. Fehlerhaften Aufstellung und Installation, z.B. nicht Beachtung der geltenden Bestimmungen wie VDE-Vorschriften, Überprüfung gemäß BGR 256 (Anschluss an falsche Spannungen), Nichtbeachtung der Aufstellungs- und Bedienungsanweisungen usw.

4.1.2. Übermäßige Beanspruchung und unsachgemäße Bedienung, z.B. Verwendung ungeeigneter Waschmittel oder sonstiger chemischer Mittel, ungenügender Pflege.

4.1.3. Abnutzung von Teilen, die durch den Gebrauch einem natürlichen Verschleiß unterworfen sind, wie Keilriemen, Leuchtmittel, Mangelbewicklung, Gummidichtungen

4.1.4. Äußere Einwirkungen, z.B. Transportschäden, Beschädigungen der Oberfläche oder der Glasteile durch Stoß oder Schlag, Schäden durch Witterungseinflüsse oder sonstiger Naturereignisse

4.1.5. Reparaturen, Eingriffe in das Gerät oder Abänderungen, die durch von uns nicht autorisierten Personen vorgenommen werden,

4.1.6. Verwendung oder Einbau von Ersatz- und Zubehörteilen, die nicht auf unsere Geräte abgestimmt sind.

5. Sonstiges

5.1. Bei unberechtigter Inanspruchnahme aus dieser Garantie gehen die damit verbundenen Kosten zu Lasten des Auftraggebers.

5.2. Diese Garantie gilt für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland. Eine Erstreckung auf andere Länder ist nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung möglich.

6. Hinweise für kostenpflichtige Geräte Inspektionen, Reparaturen und Ersatzteillieferungen

6.1. Treten Störungen auf, die nicht unter die Garantiepflicht fallen, so steht der zuständige Electrolux Professional-Werkskundendienst jederzeit und zu den üblichen Bedingungen zur Verfügung. Bei einer Servicetechnikeranforderung ist unbedingt, neben der vollen Anschrift des Maschinenbesitzers, auch die Art des mutmaßlichen Defektes anzugeben. Die Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Unsere Servicetechniker berechnen das für eine Reparatur benötigte Material sowie die Kosten für die Anfahrt und den Zeitaufwand direkt bei Aufstellung mit einer detaillierten Rechnung zu den jeweils gültigen Berechnungssätzen.

6.2. Ersatzteil- und Reparaturrechnungen sind sofort ohne Abzug zu begleichen. Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Auslieferung oder der Versand von Ersatzteilen und reparierten Geräten nur gegen Barzahlung oder per Nachnahme. Alle bei der Reparatur eingebauten Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

7. Weitere Bestimmungen

7.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile ist Nürnberg.

Kontaktformular für Service und Garantie

Electrolux Professional GmbH . Geschäftsbereich Wäschereisysteme
Schaffhausenstrasse 77 . 72072 Tübingen
Telefon 07071/9300-0 . Telefax 07071/9300-119
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