Garantiebedingungen und Kundendiensthinweise für Electrolux Professional Wäschereimaschinen der myPRO Familie
1. Dauer und Beginn der Garantie
1.1. Die Garantiezeit für die Produkte der myPRO Familie (Waschmaschinen und Trockner = 8 kg) beträgt 24 Monate gerechnet ab
dem Datum des Kunden-Kaufbeleges mit bis zu je 1000 Betriebsstunden pro Jahr (in Summe somit max. 2000 Betriebsstunden).
1.2. Die Garantiezeit für die Mangel (IS185/IS1103) beträgt 24 Monate.
1.3. Die Garantiezeit für die Produkte der myPROXL Familie (Waschmaschinen 12 kg) beträgt 12 Monate gerechnet ab dem Datum
des Kunden-Kaufbeleges mit bis zu 1500 Betriebsstunden pro Jahr. Mit der Registrierung der XL-Geräte bei Electrolux Professional
sichern Sie sich ein zweites Jahr Garantie.
2. Voraussetzung der Garantie
2.1. Electrolux Professional übernimmt Garantieverpflichtungen nur für Geräte, die nachweislich über einen autorisierten Fachhandel
oder Electrolux Professional in Deutschland bezogen wurden und auch dort betrieben werden.
3. Umfang der Garantie
3.1. Wir beseitigen alle wesentlichen Mängel, die nachweislich auf Herstellungs- und Materialfehler zurückzuführen sind, wenn sie
uns innerhalb der Garantiefrist angezeigt werden.
3.2. Die Garantieleistung erfolgt durch unentgeltliche Instandsetzung oder Austausch mangelhafter Teile nach unserer Wahl. Wird
eine berechtigte Beanstandung nach Beginn der Garantiefrist angezeigt, so gehen die erforderlichen Fahrt-, Wege-, Verpackungs-
und Frachtkosten zu unseren Lasten.
3.3. Die Ausführung der Garantieleistung erfolgt nach unserer Wahl bei uns, der zuständigen Electrolux Professional-Kundendienststelle
oder durch einen von uns zertifizierten Electrolux Professional-Werkskundendienst.
3.4. Schäden an leicht zerbrechlichen Teilen, wie z. B. Glas und Kunststoff, sowie Emaille- und Lackschäden, werden von der Garantie
erfasst, wenn sie innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe der Maschine angezeigt werden. Die Garantiepflicht wird
nicht ausgelöst durch geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für den Wert und die Gebrauchstauglichkeit
der Maschine unerheblich sind, sowie durch Schäden auf Grund chemischer oder elektrochemischer Einwirkung und anormalen
Umwelteinflüssen. Normalabnutzung unterliegt nicht der Garantie.
3.5. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
3.6. Kann ein unter die Garantieleistung fallender Mangel innerhalb einer angemessenen Frist nicht beseitigt werden, so kann der
erste Endabnehmer von uns gegen Rückgabe des mangelhaften Gerätes Lieferung eines mangelfreien Gerätes verlangen.
3.7. Im Falle der Wandlung oder Ersatzlieferung hat der Käufer eine der Nutzungsdauer und dem Zustand der Maschine angemessene
Entschädigung zu leisten.
3.8. Bei der Durchführung von Garantiearbeiten gewährleisten wir sorgfältige und sachgemäße Ausführung der Arbeit. Für Schäden
wegen verzögerter oder mangelhafter Ausführung von Garantieleistungen haften wir nur, falls uns grob fahrlässiges oder vorsätzliches
Verhalten zur Last fällt.
3.9. Weitergehende und andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb der Maschine entstandener Schäden, sind
– soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist – ausgeschlossen. Der Garantieanspruch ist nicht übertragbar.
3.10. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die
Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.
4. Garantieausschluss
4.1. Eine Garantieleistung entfällt für Schäden und Mängel an Geräten oder deren Teilen, die durch übermäßige Beanspruchung
oder unsachgemäße Behandlung bzw. Wartung auftreten. Dies gilt insbesondere bei
4.1.1. fehlerhafter Aufstellung und Installation, z. B. Nichtbeachtung der geltenden Bestimmungen wie VDE-Vorschriften, Überprüfung
gemäß BGR 256 (Anschluss an falsche Spannungen), Nichtbeachtung der Aufstellungs- und Bedienungsanweisungen usw.,
4.1.2. übermäßiger Beanspruchung und unsachgemäßer Bedienung, z. B. Verwendung ungeeigneter Waschmittel oder sonstiger chemischer
Mittel, ungenügender Pflege,
4.1.3. Abnutzung von Teilen, die durch den Gebrauch einem natürlichen Verschleiß unterworfen sind, wie Keilriemen, Leuchtmittel,
Mangelbewicklung, Gummidichtungen,
4.1.4. äußeren Einwirkungen, z. B. Transportschäden, Beschädigungen der Oberfläche oder der Glasteile durch Stoß oder Schlag,
Schäden durch Witterungseinflüsse oder sonstige Naturereignisse,
4.1.5. Reparaturen, Eingriffen in das Gerät oder Abänderungen, die durch von uns nicht autorisierte Personen vorgenommen werden,
4.1.6. Verwendung oder Einbau von Ersatz- und Zubehörteilen, die nicht auf unsere Geräte abgestimmt sind.
5. Sonstiges
5.1. Bei unberechtigter Inanspruchnahme aus dieser Garantie gehen die damit verbundenen Kosten zu Lasten des Auftraggebers.
5.2. Diese Garantie gilt für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland. Eine Erstreckung auf andere Länder ist nur durch ausdrückliche
schriftliche Vereinbarung möglich.
6. Hinweise für kostenpflichtige Geräte-Inspektionen, Reparaturen und Ersatzteillieferungen
6.1. Treten Störungen auf, die nicht unter die Garantiepflicht fallen, so steht der zuständige Electrolux Professional-Werkskundendienst
jederzeit und zu den üblichen Bedingungen zur Verfügung. Bei einer Servicetechnikeranforderung ist unbedingt, neben
der vollen Anschrift des Maschinenbesitzers, auch die Art des mutmaßlichen Defektes anzugeben. Die Kosten gehen zu Lasten
des Auftraggebers. Unsere Servicetechniker berechnen das für eine Reparatur benötigte Material sowie die Kosten für die
Anfahrt und den Zeitaufwand direkt bei Aufstellung mit einer detaillierten Rechnung zu den jeweils gültigen Berechnungssätzen.
6.2. Ersatzteil- und Reparaturrechnungen sind sofort ohne Abzug zu begleichen. Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die
Auslieferung oder der Versand von Ersatzteilen und reparierten Geräten nur gegen Barzahlung oder per Nachnahme. Alle bei
der Reparatur eingebauten Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
7. Weitere Bestimmungen
7.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile ist Tübingen.
Gültig ab: 01.01.2024
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